Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Steuerinformationen

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Onlinehandel (FG)

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat sich mit den Voraussetzungen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung beschäftigt. Im Streitfall ging es um die Anforderung der „vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers“. Das FG Köln hält in Anbetracht der technischen Fortentwicklung und der Änderung von Geschäftsgebaren die Anforderung der bisherigen Rechtsprechung an die Anschrift, dass dort geschäftliche Aktivitäten stattfinden, für überholt (FG Köln, Urteil v. 28.4.2015 - 10 K 3803/13; Revision anhängig).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.

 



Einkommensteuer: Darlehensverträge zwischen Eltern und minderjährigen Kindern (FG)

Das Niedersächsische Finanzgericht hat zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern Stellung genommen. Nach Ansicht des Finanzgerichts hielt die tatsächliche Vertragsdurchführung im Streitfall einem Fremdvergleich nicht stand, weil das vertraglich vereinbarte kurzfristige Kündigungsrecht von den minderjährigen Kindern faktisch nicht habe ausgeübt werden können (FG Niedersachsen, Urteil v. 14.01.2015 - 4 K 26/15; Revision anhängig).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Verfahrensrecht: Sammelauskunftsersuchen zu Internetverkäufen rechtmäßig (FG)

Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) hat im zweiten Rechtsgang - soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht - ein an einen inländischen Servicedienstleister gerichtetes Sammelauskunftsersuchen bezüglich der Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform für rechtmäßig erachtet (FG Niedersachsen, Urteil v. 30.6.2015 - 9 K 343/14; Revision nicht zugelassen).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß? (BFH)

Am Mittwoch, den 2.9.2015 wird der VI. Senat des Bundesfinanzhofs sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung (Az. VI R 32/13 und VI R 33/13) damit auseinandersetzen, ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet ist, die gesamten Krankheitskosten bei der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Nach aktueller Gesetzeslage ermäßigen Krankheitskosten als sog. außergewöhnliche Belastungen nur zum Teil die Einkommensteuer, da der Steuerpflichtige einen Teil der Kosten, die sog. zumutbare Belastung, selbst tragen muss.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.

 



Einkommensteuer: Erklärung in elektronischer Form bei Gewinneinkünften (FG)

Ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, ist auch dann zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form verpflichtet, wenn er nur geringfügige Gewinne (500 €) erzielt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.7.2015- 1 K 2204/13).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Absetzung für Abnutzung von Mietereinbauten (BFH)

Die Abschreibung von Mietereinbauten richtet sich nach Gebäudegrundsätzen. Eine kürzere Laufzeit des Miet- bzw. Pachtvertrages führt grds. zu keinem anderen Ergebnis (BFH, Beschluss v. 19.6.2015 - III B 2/14, NV; veröffentlicht am 19.8.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag (BFH)

Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 kann nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags einen Gewinn von 100.000 € durch die gewinnwirksame Auflösung früherer Ansparabschreibungen überschreitet (BFH, Urteil v. 15.4.2015 - VIII R 29/13; veröffentlicht am 19.8.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Verfahrensrecht: Einspruch durch einfache E-Mail (BFH)

Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Einlegung eines Einspruchs nicht anzuwenden (BFH, Urteil v. 13.5.2015 - III R 26/14; veröffentlicht am 19.8.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Betriebsprüfung: Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten (BFH)

Der BFH hat entschieden, dass § 147 Abs. 6 Satz 2 AO der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern (BFH, Urteil v. 16.12.2014 - VIII R 52/12; veröffentlicht am 19.8.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Verfahrensrecht: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (BMF)

Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog im Hinblick auf die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und die Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG erweitert (BMF, Schreiben v. 17.8.2015 - IV A 3 - S 0338/07/10010).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit (BFH)

Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sogenannten Fünftelregelung zu besteuern sein, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen. Um einmalige (Sonder)Einkünfte, die für die konkrete Berufstätigkeit unüblich sind und nicht regelmäßig anfallen, muss es sich nicht handeln. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass die Tätigkeit selbst von der regelmäßigen Erwerbstätigkeit abgrenzbar ist oder die in mehreren Veranlagungszeiträumen erdiente Vergütung auf einem besonderen Rechtsgrund beruht, der diese von den laufenden Einkünften unterscheidbar macht (BFH, Urteil v. 7.5.2015 - VI R 44/13; veröffentlicht am 12.8.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: vGA bei Kundenzahlungen auf das eigene Bankkonto (FG)

Die Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem privaten Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ist als vGA zu erfassen (BFH, Urteil v. 21.10.2014 - VIII R 11/12; NV).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Besprochene Kassetten als Fahrtenbuch (FG)

Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen stellen kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar (FG Köln, Urteil v. 18.6.2015 - 10 K 33/15; Revision zugelassen).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Zivilprozesskosten i.d.R. keine außergewöhnliche Belastungen (BFH)

Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung). Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt (BFH, Urteil v. 18.6.2015 - VI R 17/14; veröffentlicht am 12.8.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Gewerbesteueranrechnung für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung (BFH)

Die im Anschluss an die Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft erzielten und mit Gewerbesteuer belasteten Veräußerungs- und Aufgabegewinne unterliegen der Steuerermäßigung des § 35 Abs. 2 EStG (BFH, Urteil v. 28.5.2015 - IV R 27/12; veröffentlicht am 5.8.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten (BFH)

Der BFH hat klargestellt, dass sich der Haupthausstand beiderseits berufstätiger Eheleute nicht automatisch dort befindet, wo sie sich gemeinsam überwiegend aufhalten (BFH, Urteil v. 7.5.2015 - VI R 71/14, NV; veröffentlicht am 29.7.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger Ausbildung (BFH)

Der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG muss nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein (BFH, Urteil v. 15.4.2015 - V R 27/14; veröffentlicht am 29.7.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Abgabenordnung: Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung (FG)

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass sich ein Finanzamt (u.a.) nicht darauf berufen kann, archivierte Unterlagen seien bereits vernichtet worden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.6.2015 - 5 K 1154/13).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig (FG)

Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind (FG Münster, Urteil v. 29.5.2015 - 4 K 3236/12 E).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Umsatzsteuer: Zu den Folgen eines unrichtigen Steuerausweises (BFH)

Aufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur Berichtigung des Steuerbetrags. Etwas anderes ergibt sich auch nicht durch das EuGH-Urteil Pannon Gép (Rs. C-368/09). Denn dieses Urteil betrifft nur die Frage, ob eine Rechnungsberichtigung für Zwecke des Vorsteuerabzugs auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung zurückwirkt. Für die sich aus § 14c UStG ergebende Steuerschuld ist das Urteil demgegenüber ohne Bedeutung (BFH, Beschluss v. 19.5.2015 - V B 133/14, NV; veröffentlicht am 1.7.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Berufsrecht: Kein Hinweis auf Regressanspruch gegen früheren Steuerberater erforderlich (BGH)

Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen (BGH, Urteil v. 7.5.2015 - IX ZR 186/14).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Elektronische Einkommensteuererklärung: Korrektur bei schlichtem "Vergessen" (BFH)

Der BFH hat entschieden, dass das schlichte "Vergessen" des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen - im Urteilsfall ein Verlustbetrag - in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung nicht grundsätzlich als "grob fahrlässig" anzusehen ist. Danach könnten solche, die Steuerlast mindernden Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch dann noch berücksichtigt werden, wenn sie dem Finanzamt erst nach Bestandskraft der Steuerveranlagung mitgeteilt werden (BFH, Urteil v. 10.2.2015 - IX R 18/14; veröffentlicht am 24.6.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Bonuszahlung der Krankenkasse keine Beitragsrückerstattung (FG)

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines "Bonusprogramms" geleistet werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision zum BFH zugelassen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.4.2015 - 3 K 1387/14; Revision anhängig).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkommensteuer: Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten (FG)

Schönheitsreparaturen in verschiedenen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses, die in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen stehen, zählen nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten (FG Münster, Urteil v. v. 25.9.2014 - 8 K 4017/11 E).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.

 



Berücksichtigung von Fahrt- und Unfallkosten (FG)

Das FG Baden-Württemberg hat zur Berücksichtigung von Fahrt- und Unfallkosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entschieden (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.6.2014 - 4 K 3997/11; Revision anhängig).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Keine AdV bei Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft (BFH)

Der Widerruf einer dem Arbeitgeber erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) ist ein feststellender, aber nicht vollziehbarer Verwaltungsakt. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ist deshalb nicht statthaft (BFH, Beschluss v. 15.1.2015 - VI B 103/14; veröffentlicht am 25.3.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes Blockkraftheizwerk (BFH)

Der BFH hat entschieden, dass Anzahlungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die spätere Erbringung der Leistung "unsicher" ist. Des Weiteren hat der BFH klargestellt, dass es für die Unternehmereigenschaft von Steuerpflichtigen, die beabsichtigen, nachhaltig Einnahmen aus der Verpachtung eines Blockheizkraftwerks zu erzielen, nicht erheblich ist, ob sie maßgeblichen Einfluss auf Produktion und Verkauf von Strom und Wärme haben (BFH, Urteil v. 29.1.2015 - V R 51/13, NV; veröffentlicht am 25.3.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Gesetzgebung: Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld (BMF)

Das Bundeskabinett hat am 25.3.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1.1.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1.7.2016 anzuheben.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Wirtschaftliche Zurechnung beim "Sale-and-lease-back" (FG)

Das FG Münster hat zur wirtschaftlichen Zurechnung des Leasinggegenstands bei "Sale-and-lease-back"-Geschäften entschieden (FG Münster, Urteil v. 11.12.2014 - 5 K 3068/13 F; Revision zugelassen).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Keine Steuerbefreiung für die Personalgestellung von Pflegefachkräften (EuGH)

Weder staatlich geprüfte Pflegekräfte, die ihre Leistungen unmittelbar an Pflegebedürftige erbringen, noch ein Zeitarbeitsunternehmen, das solche Pflegekräfte Einrichtungen, die als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt sind, zur Verfügung stellt, können sich auf die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der MwStSystRL vorgesehene Steuerbefreiung berufen (EuGH, Urteil v. 12.3.2015 - Rs. C-594/13; go fair Zeitarbeit).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung (BFH)

Der BFH hat zur Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen entschieden und im Ergebnis eine Einkünfteerzielungsabsicht verneint (BFH, Urteil v. 13.1.2015 - IX R 46/13; NV; veröffentlicht am 11.3.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim (FG)

Der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigte Teil der Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim kann grundsätzlich nach § 35a EStG steuerlich berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Zahlung des Angehörigen aufgrund seiner Inanspruchnahme als Unterhaltsverpflichteter an die Stadtkämmerei und nicht unmittelbar an den Heimträger und Leistungserbringer erfolgt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.12.2014 - 6 K 2688/14).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung (FG)

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Einbaumöbel steuerrechtlich jeweils getrennt voneinander zu beurteilen sind. Aufwendungen für Spüle und Herd sind als unselbständige Bestandteile des Gebäudes anzusehen und stellen sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen dar, wenn sie vorhandene Gebäudebestandteile ersetzen. Austauschbare Elektrogeräte sowie die Einbaumöbel inklusive Arbeitsplatte stellen Anschaffungskosten dar, die im Rahmen der AfA zeitanteilig als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, soweit es sich nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 28.1.2015 - 2 K 101/13; Revision zugelassen).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung (BFH)

Auch bei der "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht (BFH, Urteil v. 28.1.2015 - VIII R 13/13; veröffentlicht am 11.3.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Ehegatten-Darlehen (BFH)

Gewährt der Steuerpflichtige seinem Ehegatten ein Darlehen zur Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie und erzielt er hieraus Kapitalerträge, ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige auf den von ihm finanziell abhängigen Ehegatten bei der Gewährung des Darlehens einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (BFH, Urteil v. 28.1.2015 - VIII R 8/14; veröffentlicht am 11.3.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Abzug der Kosten für Geburtstags- und Steuerberaterfeier (FG)

Die Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines runden Geburtstags sowie des Bestehens der Steuerberaterprüfung sind insgesamt nicht abziehbar und können nicht in einen beruflich sowie privat veranlassten Teil aufgeteilt werden, wenn die Gesamtumstände für eine insgesamt private Feier sprechen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.3.2014 - 1 K 3541/12; Revision anhängig).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag (BMF)

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags veröffentlicht.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Vorsteueraufteilung bei einer Vereinszeitschrift mit Werbeanteil (FG)

Vorsteuern im Zusammenhang mit der Herstellung einer Vereinszeitschrift mit Werbeanteil können nicht in vollem Umfang abgezogen werden (FG Köln, Urteil v. 29.1.2015 - 6 K 3255/13; Revision zugelassen).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Verkauf von Schmuckstücken über "ebay" (FG)

Das FG Köln hat entschieden, dass eine Hausfrau, die Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet bzw. über Zeitungsanzeigen im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zum Verkauf anbietet, sowohl unternehmerisch als auch gewerblich tätig wird (FG Köln, Urteil v. 27.8.2014 - 7 K 3561/10).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Kosten für ein Arbeitszimmer bei hälftigem Miteigentumsanteil (FG)

Sofern die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Wohnung bzw. ein Gebäude gemeinsam erwerben, ist grds. davon auszugehen, dass jeder Miteigentümer die Anschaffungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen hat. Dies gilt unabhängig davon, wie viel jeder Partner tatsächlich an eigenen Mitteln beigetragen hat. Dieser vom Großen Senat des BFH in Ehegatten-Fällen aufgestellte Grundsatz kann auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft übertragen werden (FG Düsseldorf, Urteil v. 21.10.2014 - 13 K 1554/12 E; Revision zugelassen).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Verlust der Steuervergünstigung bei Anteilsübertragung (BFH)

Überträgt ein Gesamthänder einen Anteil am Vermögen der erwerbenden Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft, liegt darin eine Verminderung des Anteils i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Bei einer doppelstöckigen Gesamthandsgemeinschaft tritt eine solche Verminderung der Beteiligung auch dann ein, wenn die Anteile der an der erwerbenden Gesamthand beteiligten anderen Gesamthand rechtsgeschäftlich oder durch Umwandlung auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden (BFH, Urteil v. 17.12.2014 - II R 24/13; veröffentlicht am 4.3.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen mehr? (FG)

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht weicht damit von der anderslautenden Rechtsprechung der Finanzgerichte aus Rheinland-Pfalz und Münster ab (FG Niedersachsen, Urteil v. 18.2.2015 - 3 K 297/14; Revision zugelassen).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (BMF)

Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Abzug von Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium ergänzt (BMF, Schreiben v. 20.2.2015 - IV A 3 - S 0338/07/10010-04).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Zufluss bei einem beherrschenden Gesellschafter (BFH)

Einem beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen Kapitalgesellschaft fließen Gewinnanteile i.d.R. zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung zu. Dies gilt selbst dann, wenn in dem Beschluss über die Ausschüttung ein späterer Fälligkeitszeitpunkt bestimmt wird oder die Kapitalgesellschaft zwar selbst nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt, sie sich als (wiederum) beherrschende Gesellschafterin einer Tochter-GmbH indes jederzeit bei dieser bedienen kann, um sich die für ihre Ausschüttung erforderlichen Geldmittel zu verschaffen (BFH, Urteil v. 2.12.2014 - VIII R 2/12; veröffentlicht am 18.2.2015).

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Das neue Reisekostenrecht

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit Wirkung ab dem 01.01.2014 neu geregelt.


Bei Fragen sprechen Sie uns an.

 



Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung

Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.



Grundstückschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Der BFH hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Gewerbesteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.